Mietdienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen
Wir verfügen über zahlreiche Reisebusse mit bis zu 62 Sitzplätzen und Kleinbusse mit 19 bis 32 Sitzplätzen (auch für den Transport von Behinderten)
Die Sicherheit auf der Straße, die Pflege unserer Fahrzeuge und die Aufmerksamkeit für die Gäste an Bord sind unser oberstes Ziel für die Kundenzufriedenheit und das Streben nach ständiger Serviceverbesserung.
Unsere zentrale Lage erleichtert die Anreise zu allen Zielen in Italien und Europa.
Wir sind auch für Transfers zu großen Flughäfen und Bahnhöfen geeignet.
Wir stehen Ihnen für Touren – Ausflüge zu klassischen Zielen und kleineren Zentren im Rahmen Ihrer maßgeschneiderten Freizeit- oder Geschäftsreisepläne zur Verfügung.
- Reisen in Italien und Europa
- Transfers von/zu Flughäfen in Norditalien
- Von CRAL, Vereinen, Kirchengemeinden und lokalen Behörden organisierte Ausflüge
- Schulausflüge
- Transfers zu Veranstaltungen und Messen
- Reisemanagement für Kongresse, Tagungen und Veranstaltungen
- Privater Pendelverkehr
- NCC-Autos
- Reisen in Italien und Europa
- Transfers von/zu Flughäfen in Norditalien
- Von CRAL, Vereinen, Kirchengemeinden und lokalen Behörden organisierte Ausflüge
- Schulausflüge
- Transfers zu Veranstaltungen und Messen
- Reisemanagement für Kongresse, Tagungen und Veranstaltungen
- Privater Pendelverkehr
- NCC-Autos
Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Unser Unternehmen wendet die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 an, die die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer regelt. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist für uns ein konkretes Engagement, um die Sicherheit der Fahrten zu gewährleisten, die Gesundheit der Fahrer zu schützen und einen zuverlässigen Service gemäß den europäischen Standards zu bieten.
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1. Arbeitszeiten
Berufskraftfahrer dürfen täglich höchstens 9 Stunden fahren, maximal zweimal pro Woche darf auf 10 Stunden verlängert werden.
Die wöchentliche Lenkzeit beträgt maximal 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden.
Während des Tages ist eine Pause von mindestens 45 Minuten nach maximal 4 Stunden und 30 Minuten Fahrtzeit vorgeschrieben, aufteilbar in zwei Abschnitte (15 + 30 Minuten).
2. Ruhezeiten
Fahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten, die bis zu dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden kann (ohne Ausgleich).
Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 zusammenhängende Stunden betragen, reduzierbar auf 24 Stunden nur einmal alle zwei Wochen, sofern die verkürzte Zeit innerhalb von drei Wochen nachgeholt wird.
3. Nachtarbeitszeiten
Wenn der Fahrer zwischen 00:00 und 07:00 Uhr arbeitet, gelten die Vorschriften für Nachtarbeit:
Die Gesamtdauer der Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von 24 Stunden 10 Stunden nicht überschreiten (Fahrt plus sonstige Tätigkeiten), es sei denn, es ist ein Doppelfahrerteam vorhanden.
Nachtarbeit erfordert eine sorgfältige Planung, um die Vorschriften einzuhalten und die Sicherheit zu gewährleisten.